Bei einem Stundenhonorar wird für die Rechtsberatung zwischen Mandant und Anwalt für außergerichtliche Beratungsaufträge – wie z.B. Vertragsgestaltung oder Gutachten über eine rechtliche Frage – einen Stundensatz vereinbart, der unabhängig vom Streitwert ist.
Bei der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist der Streitwert maßgeblich. Gerichtliche Verfahren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Auch außergerichtliche Mandate werden immer dann nach dem RVG abgerechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist.