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ARBEITSRECHT & SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

Arbeitsrecht

Wir beraten beim Personalabbau und der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse Ihrer Mitarbeiter und geschäftsführenden Organe im Zusammenhang mit der Restrukturierung, Neugründung oder Neuausrichtung Ihres Unternehmens.

Beratungsfeld Arbeitsrecht

Wir beraten unsere Mandanten

  • bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • in Kündigungsschutzverfahren

Arbeitsvertragsüberprüfung

Wir passen für unsere Mandanten aus der Wasserwirtschaft (Großhändlern und Produzenten im Bereich der erneuerbaren Energien), die Arbeitsverträge der Mitarbeiter fortlaufend an die neuen gesetzlichen Vorgaben an. Zuletzt war das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 in mehreren Betrieben ohne positive Arbeitszeiterfassung umzusetzen.

Wir überprüfen, ob die Vereinbarungen mit den Auftragsdatenverarbeitern mit den Datenschutzhinweisen im Arbeitsvertrag der Mitarbeiter korrespondieren. Die Ausgangslage: Der Auftragsdatenverarbeiter behielt sich in einer Rahmenvereinbarung das Recht vor, die Daten der Mitarbeiter anonymisiert weiterzuverwenden und nicht zu löschen, im Arbeitsvertrag waren die Mitarbeiter darüber nicht informiert worden.

 

Betriebliche Umstrukturierung

Wir unterstützen den Unternehmenserfolg unserer Mandantin in der Wasserwirtschaft, indem wir ihren Betrieb hinsichtlich der Zuordnungen überprüfen und die Verhandlungen mit dem Betriebsrat vorbereiten.

Wir gliedern für unsere Mandantin, eine Großhändlerin und Produzentin in Frankfurt im Bereich Tiefbau, Abteilungen aus und stellen so deren Effizienz sicher.

Für unsere Mandaten in der Wasserwirtschaft, Großhändler und Produzenten im Bereich der erneuerbaren Energien, im Tief- und Hochbau sowie in der Medizintechnik, bereiten wir Kündigungen vor und beraten bei der zügigen und kostenschonenden Umsetzung (gerichtlich und außergerichtlich).

 

Verhandlungen mit dem Betriebsrat

Wir beraten unsere Mandantin in der Wasserwirtschaft bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft und führen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, so dass eine Schlichtungsstelle verhindert werden konnte. Die Ausgangslage: Eine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft sollte erstellt werden. Der Betriebsrat war nicht bereit, von seinen Forderungen abzuweichen.

 

Kündigungsschutzklagen

Wir setzen die Interessen unserer Mandanten aus der Wasserwirtschaft, Großhändlern und Produzenten im Bereich der erneuerbaren Energien, Hochbau und Tiefbau sowie Architekten, in gerichtlichen Verfahren durch. Unsere Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass wir darauf setzen, einen zügigen und kostenschonenden Abschluss zu erreichen.

 

Versicherungspflicht

Wir wehren für unsere Mandantin, ein Bauunternehmen aus Berlin, erfolgreich die außerordentlich hohe Nachversicherungspflicht für ihre Subunternehmer vor der Sozialkasse Bau ab.