Steuerrecht
Wir wehren erfolgreich die Haftungsforderungen des Finanzamtes Berlin gegen unseren Mandanten, einen GmbH-Geschäftsführer, ab.
Der Fall: Das Finanzamt nahm unseren Mandanten persönlich für nicht abgeführte Umsatzsteuer in Anspruch.
Wir wehren erfolgreich die Haftungsforderungen des Finanzamtes Berlin gegen unseren Mandanten, einen GmbH-Geschäftsführer, ab.
Der Fall: Das Finanzamt nahm unseren Mandanten persönlich für nicht abgeführte Umsatzsteuer in Anspruch.