069 6677 412 50

SPRECHZEITEN Mo – Fr 9 – 18 Uhr

GESELLSCHAFTSRECHT & UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Gesellschaftsrecht / GmbH-Recht

Wir beraten bei der Gründung von Tochter- und Muttergesellschaften, Ausgründungen von Unternehmensteilen und Hinzuerwerb von neuen Unternehmen.

Beratungsfeld Gesellschaftsrecht

Wir beraten unsere Mandanten

  • bei Verhandlungen mit Investoren
  • im Bereich Corporate Governance und Compliance
  • zum Risikomanagement

Unternehmensnachfolge

Wir erstellen Unternehmensnachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag.
Die Ausgangslage: Ein Inhabergeschäftsführer einer GmbH in Düsseldorf konnte mit unserer Unterstützung sicherstellen, dass die Nachfolge so geregelt wird, dass zugunsten des Mitgeschäftsführers seine testamentarischen Erben (Ehefrau und drei Kinder) von der Gesellschaftsnachfolge ausgeschlossen werden, um den Fortbestand der GmbH nicht durch innerfamiliäre Auseinandersetzungen zu beeinträchtigen.

Wir prüfen die Wirksamkeit von Erbfolgeverträgen.
Das Ergebnis: Wir haben für unsere Mandanten in Stuttgart die Wirksamkeit von Erbfolgeverträgen überprüft und eine für alle Seiten zufriedenstellende und umsetzbare Lösung herbeigeführt. Die Ausgangslage: Die Söhne und die Ehefrau vereinbarten einen für unseren Mandanten ungünstigen Erbfolgevertrag, der dazu führte, dass er kein Mitspracherecht beim Verkauf einer Klinik in Stuttgart hatte.

Wir setzen die Interessen einer Erbengemeinschaft gegen eine Miterbin durch und erwirken im gerichtlichen Verfahren den Verkauf einer Immobilie und die Eintragung der Erwerberin im Grundbuch. Der Fall: Eine der Miterbinnen verweigerte die Zustimmung zum Verkauf einer Immobilie. Im Wege eines Verfahrens vor dem Landgericht Berlin konnte die Zustimmung erlangt und die Erwerberin im Grundbuch eingetragen werden.

Abwehr von Insolvenzanfechtung.
Wir wehren erfolgreich  die Anfechtungsklagen eines Insolvenzverwalters einer Publikumsgesellschaft vor dem Landgericht Wiesbaden ab. Unser Mandant wird von der Pflicht befreit, Gelder zurückzuzahlen, die vor der Insolvenz an ihn geflossen sind.
Der Fall: Die P& R Container Vertriebsgesellschaft GmbH hatte mehr Container an ihre Anleger verkauft als tatsächlich vorhanden waren.  An die Anleger wurden Gewinne ausgezahlt, die der Insolvenzverwalter als sog. ‚unentgeltliche Leistung’ nunmehr in vielen Fällen erfolgreich zurückforderte. Seit März 2018 konnte der Insolvenzverwalter für die Gläubiger nach eigenen Angaben etwa 670 Mio. Euro einnehmen.