Handelsrecht / Vertriebsrecht / Wettbewerbsrecht
Wir beraten bei handelsrechtlichen Fragestellungen, sowohl national als auch international, die sich aus Geschäftsbeziehungen als Vertragshändler oder als Lieferant ergeben.
Beratungsfeld Handelsrecht
Wir beraten unsere Mandanten
- bei der Gestaltung von Liefervereinbarungen
- vertriebliche Fragestellungen wie Mindestabsatzziele, Sachmängel, Garantie und Produkthaftung
- im Wettbewerbsrecht
Handelsrecht / Transportrecht
Wir erstellen für unsere Mandanten wirksame Haftungsausschlüsse und AGBs unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Branche. Die Ausgangslage: Eine Lieferantin in Frankfurt a.M. hat einen Mindestlagerbestand von Elektrozubehör vorzuhalten. Im Falle der Kündigung muss geregelt werden, dass die Käuferin den Lagerbestand übernimmt.
Weiterer Fall: Die AGBs der Lieferantin werden in einer Rahmenvereinbarung ausgeschlossen, so dass deren Haftungsausschluss keine Gültigkeit hat.
Wir setzen die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht durch:
Für unsere Mandantin, ein international tätiges Speditionsunternehmen, schließen wir vor dem Landgericht Heilbronn einen günstigen Vergleich, obwohl sie die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen hatte. Der Fall: Unsere Mandantin organisierte den Transport von Waren nach Italien. Der Empfänger trug vor, diese seien beschädigt eingetroffen. Einen Haftungsausschluss hatte unsere Mandantin nicht wirksam vereinbart, eine Versicherung trat nicht ein.