Wir beraten und vertreten bundesweit Unternehmen des Mittelstands, Investoren und die öffentliche Hand in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts. Wir unterstützen in den Beratungsfeldern Gesellschafts- und Arbeitsrecht, aber auch im Handelsrecht, insbesondere im Vertriebs- und Wettbewerbsrecht.
Wir beraten beim Personalabbau und der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse Ihrer Mitarbeiter und geschäftsführenden Organe im Zusammenhang mit der Restrukturierung, Neugründung oder Neuausrichtung Ihres Unternehmens.
Wir beraten unsere Mandanten
Wir beraten bei der Gründung von Tochter- und Muttergesellschaften, Ausgründungen von Unternehmensteilen und Hinzuerwerb von neuen Unternehmen.
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Wir beraten bei handelsrechtlichen Fragestellungen, sowohl national als auch international, die sich aus Geschäftsbeziehungen als Vertragshändler oder als Lieferant ergeben.
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Die Ansprüche unserer Mandanten setzen wir gerichtlich durch, auch im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes. Dabei blicken wir auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung von Unternehmen der Privatwirtschaft, der öffentlichen Hand und Produzenten zurück.